AKTUELL für 2020: Aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie wurde, um Familien in dieser Zeit besonders zu unterstützen, die Richtlinie für die „Gewährung von Beihilfen des Landes Steiermark für KinderFerien-Aktivwochen”, vorübergehend für das Jahr 2020 angepasst. Somit ersetzt die Beihilfe des Landes Steiermark im Rahmen dieser coronabedingten Regelung, 90% der Turnuskosten nach Abzug etwaiger anderer Beihilfen (davon ausgenommen ist die Stadt Graz, da diese ohnehin 90% der Sommerbetreuungskosten übernimmt) bei einem gewichteten Nettoeinkommen bis € 1.300,00.
Das Land Steiermark gewährt unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. einkommensabhängig) eine Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwochen in der Steiermark.
Anspruchsberechtigt ist…
- der antragstellende Elternteil, welcher mit dem Kind einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in der Steiermark hat und für das Kind Familienbeihilfe des Bundes bezieht
Gefördert werden…
- Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Ferien für Kinder ab 3 Jahren
Geförderte Programme sind…
- Kinder-Ferien-Aktivwochen für Kinder im Alter von 5 bis 16 Jahren (anerkannte Ferienwochen sind mit einem Emblem gekennzeichnet)
- die Teilnahme an einer mindestens 5-tägigen Aktivwoche mit Übernachtungen
- die Teilnahme an einer mindestens 5-tägigen Aktivwoche mit Tagesbetreuung von mindestens 8 Stunden.
Detaillierte Informationen finden Sie hier
Dort können Sie die Richtlinien sowie den Antrag downloaden.
BITTE BEACHTEN: Anträge müssen bis spätestens 31.08. des laufenden Jahres bei der Steiermärkischen Landesregierung abgegeben werden!
Für Rückfragen zur Beihilfe wenden Sie sich bitte direkt an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung | A6 Fachabteilung Gesellschaft | Förderungsmanagement
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz| Tel.: (0316) 877-2647 | E-Mail: abt06gd-foem@stmk.gv.at