Die Stadtgemeinde Leibnitz gewährt eine Förderung für die Teilnahme an einer Ferienaktion im Sommer für alle Leibnitzer Kinder (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr), und dies Einkommens- sowie Ortsunabhängig. Die Förderung wird in bar, im Zeitraum der Sommerferien, ausbezahlt.
Umfang der Förderung
- 20 € bei Ferienaktionen mit einer Kursdauer von 3-4 Tagen, wenn die Kurskosten mindestens 70 € betragen
- 20 € bei Ferienaktionen mit einer Kursdauer von 5 Tagen und länger, wenn die Kurskosten mindestens 70 € betragen aber weniger als 90 €
- 40 € bei Ferienaktionen mit einer Kursdauer von 5 Tagen und länger, wenn die Kurskosten mindestens 90 € betragen
Wo und wie bekommt man die Förderung?
Die Förderung muss persönlich im Bürgerservice der Stadtgemeinde Leibnitz (Rathaus) beantragt werden. WICHTIG: Mitzubringen sind dafür (im Original):
- die Teilnahmebestätigung und Einzahlungsbestätigung. Bei der Teilnahmebestätigung ist darauf zu achten, dass der Veranstalter folgende Eckpunkte angeführt hat:
- Name des Kindes, Anführung der Ferienaktion zeitliche Dauer (von – bis)
An wen kann ich mich bei Fragen zur Förderung wenden? Im Bürgerservice bei Fr. Schweiger (Tel. 03452/ 82423-137) oder Herrn Wiesner (Tel. 03452/82423-120)